Bieterabsprachen, bei denen Unternehmen sich absprechen, um Preise zu erhöhen oder Qualität zu senken, sind illegal und besonders schädlich im öffentlichen Beschaffungswesen. Sie führen zu Preissteigerungen, Qualitätsminderungen und dem Vertrauensverlust in den öffentlichen Sektor. Die OECD-Empfehlung zur Bekämpfung von Bieterabsprachen im öffentlichen Beschaffungswesen bietet Grundsätze zur Förderung eines wettbewerbsorientierten Beschaffungswesens.
Häufige Formen von Bieterabsprachen:
- Deck- oder Scheinangebote: Unternehmen reichen hohe oder fehlerhafte Angebote ein, um den Anschein eines echten Wettbewerbs zu erwecken.
- Angebotsunterdrückung: Unternehmen vereinbaren, keine Angebote abzugeben, damit ein bestimmtes Unternehmen den Zuschlag erhält.
- Bieterrotation: Unternehmen wechseln sich als erfolgreiche Bieter ab.
- Marktaufteilung: Unternehmen teilen den Markt unter sich auf und vermeiden, in bestimmte Bereiche oder Ausschreibungen einzugreifen.
Ausgleichsmechanismen:
- Unteraufträge und Lieferverträge: Der designierte Gewinner vergibt Unteraufträge an andere Kartellmitglieder.
- Geldzahlungen: Der designierte Gewinner zahlt Geld an andere Kartellmitglieder.
Marktcharakteristika, die Absprachen begünstigen:
- Angebotsseite: Hohe Marktkonzentration, Symmetrie der Marktteilnehmer, geringer Markteintritt, wirtschaftliche Schocks, Branchenverbände, einfache Waren, kaum Ersatzprodukte, wenig Innovation, soziale Homogenität.
- Nachfrageseite: Vorhersehbare Nachfrage, wiederholte Ausschreibungen, starker Preisfokus.
Checkliste für die Ausschreibungsgestaltung:
- Informiert an die Gestaltung der Ausschreibung herangehen: Marktanalyse, potenzielle Anbieter identifizieren, Teilnahmebedingungen prüfen, Berater prüfen.
- Die Teilnahme tatsächlich konkurrierender Bieterinnen und Bieter maximieren: Einfache und eindeutige Bedingungen, öffentliche Ausschreibungen, Vermeidung von Beschränkungen, Bieterqualifikation während des Verfahrens, Rahmenvereinbarungen prüfen, Vorbereitungskosten reduzieren, Bündelung von Ausschreibungen, Offenlegung von Bieterhistorie, Flexibilität bei der Mindestanzahl von Bieterinnen und Bietern.
- Anforderungen klar definieren und Berechenbarkeit vermeiden: Klarheit der Anforderungen, Funktionen- und leistungsbezogene Spezifikationen, Vermeidung nationaler Normen, verbindliche und freiwillige Standards, Ersatzgüter zulassen, Vermeidung von Preisvorbereitungen, Variation von Ausschreibungen.
- Kommunikation zwischen den Bieterinnen und Bietern reduzieren und Informationen mit Bedacht weitergeben: Anonyme Beantwortung von Fragen, eingeschränkte Kommunikation, elektronische Beschaffungssysteme, Offenlegung von Unternehmensstrukturen, Vermeidung der Weitergabe von Bieteridentitäten.
- Sorgfältige Auswahl der Bewertungs- und Vergabekriterien: Auswirkungen der Kriterien prüfen, Kriterien über den Preis hinaus verwenden, Kriterien für identische Angebote festlegen, Vermeidung von Einschränkungen bei der Losauswahl, Referenzpreise verwenden, Recht auf Abbruch der Ausschreibung vorbehalten.
- Risiken von Bieterabsprachen in den Ausschreibungsunterlagen deutlich machen: Zertifikat über eigenständige Angebotserstellung verlangen, Hinweise auf Sanktionen enthalten, Kronzeugenprogramm informieren, Anonyme Hinweisgebersysteme nutzen.
Checkliste zur Aufdeckung von Bieterabsprachen:
- Warnsignale bei der Gebotsabgabe: Häufigkeit von Zuschlägen, geografische Aufteilung, Ausschließung von Bieterinnen und Bietern, Angebotsrücknahmen, ungewöhnliche Bieter, Bietergemeinschaften, unvollständige Angebote.
- Warnsignale bei den abgegebenen Unterlagen: Identische Fehler, identische Angebote, dieselbe Person bei mehreren Unternehmen, Bezug auf Wettbewerberangebote, unvollständige oder fehlerhafte Angebote, identische Kostenschätzungen, aufeinander abgestimmte Anpassungen, zu wenig Details, gemeinsame Anfragen, gemeinsame Berater, Unteraufträge an unterlegene Bieter.
- Warnsignale und Muster in der Preisgestaltung: Plötzliche Preissteigerungen, unerwarteter Wegfall von Rabatten, niedrige Preisnachlässe, unveränderte Preise, identische Preise, wiederholende Preisabstände, Preisunterschiede, hohe Preise, Preisrückgänge, höhere lokale Preise, identische Transportkosten, einziges Bieter für Preisinformationen.
- Verdächtige Äußerungen: Hinweise auf Vereinbarungen, Bezug zu „bösen Blitzen“, Aussagen über nicht tätige Unternehmen, Hinweise auf „steuerechte“ Gebiete, nicht öffentliche Vorkenntnisse, Hinweise auf Deckangebote, identische Begriffe bei Preiserhöhungen, Bedenken hinsichtlich der unabhängigen Angebotserstellung, Verweise auf Branchenverbände.
- Verdächtiges Verhalten: Treffen zwischen Unternehmen, gemeinsame soziale Aktivitäten, Anträge auf Informationen für Wettbewerber, Einreichung von Angeboten für Wettbewerber, Angebote von Unternehmen ohne Ausführungsfähigkeit, Versuche, weitere Bieter zu identifizieren, identische Anfragen, gemeinsame Berater, Unteraufträge an unterlegene Bieter, Vergabe von Unteraufträgen durch den Zuschlagsempfänger.
Maßnahmen bei Verdacht auf wettbewerbsbeschränkende Absprachen:
- Vertrautheit mit wettbewerbsrechtlichen Vorschriften, Nachfragen bei unvorhersehbaren Preisen, Vermeidung von Diskussionen mit verdächtigen Bieterinnen und Bietern, Dokumentation auffälliger Verhaltensweisen, Überprüfung früherer Ausschreibungen, Kontakt mit der Wettbewerbsbehörde, Prüfung des Fortführungs des Vergabeverfahrens, erhöhte Aufmerksamkeit in anfälligen Märkten.